Liebe Schachfreunde,
Der Vorstand des Kölner Schachverbands hat heute (24.03.2017) auf Antrag der Kölner Schachjugend folgenden Beschluss gefasst:
"Im Bereich des Kölner Schachverbands werden Proteste im Jugendbereich bis auf Weiteres unverändert vom Turnierausschuss behandelt und entschieden. Die Regelungen der BTO NRW für Proteste im Artikel 9 sollen hierbei analoge Anwendung finden."
Hintergrund des Beschlusses ist die gestrige Veröffentlichung auf der Homepage des Schachbundes NRW (http://schach-nrw.de/index.php/102-mitteilungen/633-selbstverwaltung-der-schachjugend), dass eine rechtliche Prüfung ergeben habe, dass die BTO auf den Bereich der Schachjugend keine Anwendung finden könne und damit nicht in die Zuständigkeit der Spielausschüsse des allgemeinen Bereichs sowie des Bundesturniergerichts NRW falle.
Der KSV-Vorstand möchte mit dem Beschluss die hierdurch entstandene Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Sportgerichtsbarkeit für Protestfälle im Jugendbereich bis zu einer abschließenden Klärung der Rechtslage ausräumen.
Der Beschluss gilt mit sofortiger Wirkung.
Für den KSV-Vorstand
Vorsitzender
Andreas Gerdau
Die Kölner Schachjugend kritisiert das Dekret des Schachbundes NRW in aller Deutlichkeit. Der offensichtliche Unwillen zur Kooperation mit der Jugend ist irritierend und nach Ansicht des Jugendwartes der Kölner Schachjugend, Jeffrey Paulus, in klarem Widerspruch mit dem Zweck der Förderung der Schachjugend gemäß §1.7 der Satzung des SBNRW. Die Kölner Schachjugend möchte daher prüfen, ob die Einleitung rechtlicher Schritte zur Wahrung ihrer Interessen erforderlich ist und freut sich, wenn diesbezüglich fachkundige und engagierte Juristen innerhalb des Kölner Schachverbands zum Meinungsaustausch zur Verfügung stehen und Kontakt zum Jugendwart Jeffrey Paulus aufnehmen würden.
Für die Kölner Schachjugend
Jugendwart
Jeffrey Paulus